Rückstandsmonitoring (für Vermarkter)
Ein zentraler Punkt in den Anforderungen des Standards SwissGAP FGK ist das Rückstandsmonitoring. Damit leistet SwissGAP einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Die Umsetzung erfolgt auf Stufe Vermarkter, liegt also in der Hand der zertifizierten Betriebe.
Es besteht ein Analysenkonzept, gemäss dieser Grundlage erarbeiten die Vermarktungsbetriebe ihre Probenpläne. Dazu gehören auch technische Vorgaben, die von SwissGAP-anerkannten Laboratorien einzuhalten sind. Die Laboratorien sind verpflichtet, sämtliche Beanstandungen an die Koordinationsstelle SwissGAP zu melden. Die Koordinationsstelle SwissGAP anonymisiert die Daten und leitet sie weiter an ein SwissGAP-Fachgremium. Dieses beurteilt die Untersuchungsresultate und stellt mit Hilfe eines Massnahmen- und Sanktionenplans sicher, dass bei Normverstössen die entsprechenden Verbesserungsmassnahmen zur Umsetzung gelangen.
Dokument | DE |
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Kurzbeschrieb Rückstandsmonitoring | |
Liste anerkannte Labors | |
Anforderungen Labors | |
Formular für Probenahme (Word Dokument) | DOC |
Anforderungen Mehrfachrückstände | |
Massnahmen und Sanktionen bei Beanstandungen | |
Analysenkonzept 2017-V1 | XLSX |
Erläuterungen zum Analysenkonzept 2017-V3 |
Jahresberichte
Dokument | DE |
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Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2023 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2022 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2021 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2020 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2019 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2018 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2017 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2016 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2015 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2014 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2013 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2012 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2011 | |
Jahresbericht Rückstandsmonitoring 2010 |